01.11.2007 | Par-Behandlung
Par-Status vor Par-Behandlung erforderlich?
Frage: „Die GOZ-Nr. 400 berechnet man für das Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt. Abgesehen davon, dass es ein solches Formblatt nicht gibt, stellt sich die Frage, ob bei einem Privatpatienten vor einer Par-Behandlung überhaupt unbedingt ein Status erstellt werden muss. Schließlich ist die Erhebung des Parodontalbefundes doch schon Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 001.“
Antwort: In der Tat existiert bis heute kein Formblatt, das für die Erhebung eines Parodontalstatus bei einem Privatpatienten zwingend verwendet werden muss. Daher kann jedes beliebige – insbesondere auch das von der Kassenabrechnung her vertraute – Formular verwendet werden. Für den mit dem Messen der Werte und dem Ausfüllen des Schriftstücks verbundenen Aufwand rechnet man die GOZ-Nr. 400 ab.
Die gemäß Leistungstext zur GOZ-Nr. 001 vorgeschriebene Erhebung des Parodontalbefundes im Rahmen einer eingehenden Untersuchung ist mit der Erstellung einer Par-Status nicht zu vergleichen. Vielmehr geht es dabei nur um eine kurze Feststellung des allgemeinen parodontalen Zustandes.
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