01.11.2007 | Parodontologie
Abrechnung bei Einsatz eines Ultraschallgerätes
In letzter Zeit häufen sich Anfragen zu Abrechnungsmöglichkeiten beim Einsatz neu entwickelter Ultraschallgeräte wie etwa PerioScan, das die Wurzeloberfläche innerhalb der Zahnfleischtasche detektiert und vorhandene Konkremente abträgt. Auf dem Display des Gerätes wird das Vorhandensein von Konkrementen bzw. gesunde Wurzeloberfläche farblich codiert für den Behandler und den Patienten angezeigt. Zusätzlich hat der Behandler die Möglichkeit ,die Zahnfleischtaschen mit individuell ausgewählten Spülmedien (CHX, H2O2, NaCl) zu spülen.
Die Abrechnung bei GKV-Patienten
Zum Einsatz von Perio-Scan bei GKV-Patienten folgende Hinweise:
Wissenschaftliche Anerkennung der Methode ist Voraussetzung
Grundsätzlich dürfen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nur wissenschaftlich anerkannte Methoden für die Erbringung von Vertragsleistungen eingesetzt werden.
In der gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie „Schall- und Ultraschallscaler in der Parodontitistherapie“ (Stand 1/2005) wird folgendes Resümee gezogen: „Supra- und subgingivales Scaling mit Schall- und Ultraschallinstrumenten führt zu klinischen Therapieergebnissen, die denen nach Handinstrumentierung gleichwertig sind. Nach derzeitigem Stand der Literatur sind hierfür bei adäquater Anwendung alle Schall- und Ultraschallscalersysteme gleich gut geeignet“. Das bedeutet, dass die ultraschallgestützte Abtragung von Konkrementen eine wissenschaftlich anerkannte Methode darstellt und daher indikationsgerecht in der vertragszahnärztlichen Versorgung eingesetzt werden darf.
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