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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Abrechnung der GOZ-Nr. 905: Der aktuelle Stand im Überblick

    | Unter allen Positionen der Gebührenordnung im Leistungsabschnitt K „Implantologische Versorgungen“ ist die Leistungsbeschreibung zur GOZ-Nr. 905 („Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat“) die strittigste. Der Gebührentext gibt zu unterschiedlichen Interpretationen Anlass und führt letztlich zu großen Konflikten zwischen den Behandlern und Patienten. Die Versicherungsgesellschaften legen die Leistungsbeschreibung ausgesprochen eng aus, häufig sogar falsch. Es werden die Inhalte der Leistungsbeschreibung verdreht wiedergegeben oder aber es wird ein Bezug zur GOZ-Nr. 904 hergestellt. Dabei scheint die Leistungsbeschreibung ganz klar definiert zu sein und man sollte meinen, dass dazu keine unterschiedlichen Auffassungen gelten könnten. Dennoch aber gibt es viele Ansätze, diese Leistungsbeschreibung auch anders auszulegen. |