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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Analogberechnung am Beispiel der adhäsiven Rekonstruktion: So machen Sie es richtig!

    | Je älter die seit 1988 unveränderte GOZ wird, desto häufiger sieht sich der Zahnarzt mit dem Problem konfrontiert, neu entwickelte Leistungen, die dem Gesetzgeber bei der Abfassung der GOZ ‘87 noch nicht bekannt waren, nach § 6 Abs. 2 GOZ analog zu berechnen. In vielen Praxen herrscht allerdings große Unsicherheit, wie die Analogberechnung gehandhabt wird. Häufig führt das zu fehlerhafter Abrechnung - mit der Folge, dass die Versicherung die Erstattung verweigert, der Patient verärgert reklamiert, die Rechnung zumindest korrigiert werden muss usw. |