07.06.2010 | Privatliquidation
Berechnungsmöglichkeiten für eine Ernährungsberatung in der Zahnarztpraxis
Gesunde und zahngesunde Ernährung sind nicht unbedingt dasselbe! Diese Unterschiede gilt es den Patienten zu vermitteln. Übermäßiger Zuckerkonsum verursacht Karies - eine Tatsache, die den meisten Patienten bekannt ist, jedoch kennen sie vielfach die Zusammenhänge und Hintergründe nicht. Ein weiteres Feld betrifft die möglichen Auswirkungen von übermäßigem Tabakkonsum auf die Zahngesundheit. Um die Patienten vollständig über diese Zusammenhänge aufzuklären, bietet sich eine gezielte Ernährungsberatung an. Nachfolgend zeigen wir daher auf, wie Sie diese Leistung abrechnen können.
Spezifische Ernährungsberatung statt pauschaler Hinweise
Nicht nur Kinder und Jugendliche sollten im Rahmen der Prophylaxe über zahngesunde Ernährung informiert werden. Auch beschränkt sich eine spezifische zahnmedizinische Ernährungsberatung nicht ausschließlich auf den pauschalen Hinweis, dass Zuckerkonsum schädlich sein kann. Vielmehr lässt sich einerseits zwischen verschiedenen Zuckerarten unterscheiden, andererseits dürfen auch die schädlichen Auswirkungen von Säuren auf die Zahngesundheit nicht vernachlässigt werden. Ebenso sind Form und Häufigkeit einer Aufnahme bestimmter Nahrungs- oder Genussmittel von besonderer Bedeutung.
Jede Praxis bzw. jeder Behandler muss natürlich für sich selbst entscheiden, welche Inhalte und Botschaften mit der Ernährungsberatung vermittelt werden sollen. Im Rahmen dieses Beitrages, der sich in erster Linie mit den Abrechnungsoptionen befasst, als Anregung nur so viel:
Während - je nach Problemstellung - für einzelne Patienten eine eingehende Ernährungsberatung als Anstoß für eine zahngesündere Ernährung ausreicht, kann für andere Patienten eine umfangreichere Hilfestellung zur Erhaltung der Mundgesundheit dringend erforderlich sein.
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