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  • 05.08.2010 | Privatliquidation

    Die Abrechnung der Behandlung mit Schmelzmatrixproteinen

    Die moderne Zahnheilkunde wirft oft Abrechnungsfragen auf, da neue oder weiterentwickelte Leistungen in der 22 Jahre alten Gebührenordnung nicht zu finden sind. Eine dieser Behandlungsmaßnahmen ist die Behandlung mit Schmelzmatrixproteinen (Emdogain). Das Material ist ein Gel, das der Wiedergewinnung des alveolaren Knochens und des Zahnhalteapparates dient, indem es auf die Wurzeloberfläche aufgetragen wird.  

     

    Bei dieser Behandlung handelt es sich um eine Leistung, die erst nach Inkrafttreten der GOZ - also nach 1988 - zur Praxisreife gelangte und somit analog abgerechnet werden kann. Nachdem diese Abrechnungsmöglichkeit von Kostenträgern zunächst nicht gebilligt wurde, hat das Oberlandesgericht Hamm in diesem Punkt mit Urteil vom 13. Januar 2003 (Az: 20 U 56/03) Klarheit geschaffen und die Analogabrechnung für rechtens erklärt.  

     

    Zur Abrechnung dieser Leistung folgendes Fallbeispiel:  

     

    Beispiel

    Zahn  

    GOZ-Nr.  

    Leistungsbeschreibung  

    Anzahl  

    Betrag in Euro bei Faktor 2,3  

     

    001  

    Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes  

    1  

    12,92  

     

    Ä3  

    Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher  

    1  

    20,10  

    13,14  

    009  

    Intraorale Infiltrationsanästhesie  

    4  

    15,50  

    13  

    409  

    Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium  

    1  

    23,27  

    14  

    410  

    Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium  

    1  

    35,58  

    13,14  

    411  

    Einbringen von Schmelzmatrixproteinen, gemäß § 6 Absatz 2 GOZ, entsprechend Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit autologem oder alloplastischem Material, je Zahn  

    2  

    46,54  

    13,14  

    415  

    Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen nach den Nrn. 407 bis 414, je Zahn  

    2  

    1,64  

     

     

    Materialkosten Emdogain  

    xxx  

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