01.07.2005 | Privatliquidation
Internes Bleichen von Zähnen – die richtige Vereinbarung
Das Bleichen von Zähnen ist in aller Regel eine Maßnahme, die der Patient aus ästhetischen Gründen wünscht. Vorwiegend wird der Wunsch nach insgesamt helleren Zähnen geäußert. Das externe Bleaching als ästhetische Maßnahme haben wir in der letzten Ausgabe auf S. 9 f. behandelt.
Bleichen von Frontzähnen kann medizinisch notwendig sein
Das Aufhellen einzelner wurzelkanalbehandelter Frontzähne kann jedoch im Einzelfall medizinisch notwendig sein. Die Beurteilung der Notwendigkeit einer zahnärztlichen Leistung steht allein dem Zahnarzt auf Grund seiner Pflicht, die Zahnheilkunde nach dem Gebot der zahnärztlichen Kunst auszuüben, zu. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1991 (Az: IV ZR 151/90) richtet sich die medizinische Notwendigkeit nach objektiven und anerkannten ärztlichen Erkenntnissen. Sie ist dann gegeben, wenn und solange es nach den zur Zeit der Planung und Durchführung der Therapie erhobenen Befunden und den hierauf beruhenden ärztlichen Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen.
Als notwendig angesehen werden kann das interne Bleichen einzelner Zähne nach unserer Auffassung jedenfalls dann, wenn sich der Patient durch einen einzelnen verfärbten Zahn eingeschränkt fühlt – insbesondere, wenn er einer Berufsgruppe angehört, die in direktem Kontakt zur Öffentlichkeit steht (zum Beispiel Schauspieler, Lehrer, Ärzte, Zahnarzthelferinnen etc.). Aber auch die Tatsache, dass ein Patient nicht mehr frei sprechen oder lachen kann, weil er den verfärbten Zahn verbergen möchte, ist eine Einschränkung in seiner Entfaltung, die eine Behandlung notwendig werden lässt.
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