01.06.2004 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Neuer Bema: Abrechnung bzw. Abdingung vollkeramischer und vollverblendeter Kronen
| Die Neurelationierung des Bema wurde auf der Grundlage einer zahnsubstanzschonenden, präventionsorientierten und ursachengerechten Behandlung in den Richtlinien präzisiert. Der Anspruch auf Zahnersatz ist für den gesetzlich Krankenversicherten im § 30 Abs. 1 SGB V beschrieben. Relevant für Zahnkronen sind dort die Sätze 1 und 2: |
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