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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Sind „Aufbaufüllungen“ mehrkostenfähig?

    | Die Frage, ob beim Kassenpatienten neben den endgültigen Versorgungen wie lichthärtenden Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich bzw. den dentinadhäsiven Rekonstruktionen auch für die Aufbaufüllungen die Mehrkostenregelung nach § 28 Abs. 2 SGB V anzuwenden ist, taucht immer wieder auf. Wir sind schon in unserem Beitrag in „Privatliquidation aktuell“ Nr. 9/2001, Seiten 3 und 4, kurz auf die Vorgehensweise eingegangen, wollen aber aus aktuellem Anlass die Argumentation noch einmal systematisch darstellen. |