01.03.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Tätigkeit als Gutachter: Neue Vorschriften zu Zahnarztrechnungen beachten
| Wenn Sie eine Leistung mit einer juristischen Person - als Gutachter-Zahnarzt mit der KZV oder der Krankenkasse - oder mit einem Unternehmer für dessen Unternehmen abrechnen (was bei Zahnärzten eher selten vorkommt), müssen Sie seit dem 1. Januar 2002 auf deren Verlangen hin eine umsatzsteuerlich vollständige Rechnung ausstellen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausgeführt haben. Die Rechnung muss Ihren Namen und Anschrift sowie Namen und Anschrift des Leistungsempfängers, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit sowie den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung, das Entgelt und eventuell anfallende Umsatzsteuer enthalten. |
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