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  • 06.10.2010 | Prophylaxe

    Musterschreiben zur Abrechnung angeblich nicht verlangter oder erbrachter Leistungen

    Unser aktueller Praxisfall zur Privatliquidation befasst sich mit einem klassischen Missverständnis auf Patientenseite: Ein Patient besucht die Praxis, um eine routinemäßige Zahnreinigung vornehmen zu lassen. Da eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung fällig war, wurde an dem vereinbarten Termin neben der Prophylaxe auch ein aktueller Zahnbefund aufgenommen. Der Patient erhielt eine kurze Beratung und wurde danach an die qualifizierte Prophylaxefachkraft übergeben.  

     

    Da es sich um einen privatversicherten Patienten handelt, wurden alle durchgeführten Maßnahmen nach der GOZ bzw. GOÄ berechnet und einzeln aufgeführt. Hierzu zählten neben den Positionen für die PZR auch  

     

    • die GOZ-Nr. 001 und GOÄ-Nr. 1 für die Untersuchung und Beratung;
    • die GOZ-Nr. 100 für die Erstellung eines Mundhygienestatus;
    • die GOZ-Nr. 403 an vier Zähnen für die Beseitigung scharfer Kanten.

     

    Der Rechnungsempfänger war hiermit jedoch gar nicht einverstanden. Er korrigierte den Rechnungsbetrag erheblich nach unten und richtete an den Rechnungsaussteller - in diesem Fall eine Verrechnungsstelle - folgendes Schreiben: