01.01.2003 · Fachbeitrag · Recht
Honorar für die Rekonstruktion der Behandlungsdaten eines verlorenen Bonusheftes?
| Zum Jahresende kommen regelmäßig vermehrt Patienten in die Praxis, die noch einen Bonusstempel benötigen. Einige der Patienten haben ihr Bonusheft verlegt oder verloren. Dazu schreibt uns ein Leser: „ Es ist mir bekannt, dass ich für das jegliche Abstempeln kein Honorar verlangen darf. Wenn ich aber ein Bonusheft für mehrere Jahre neu erstellen soll, ist das schon ein erheblicher Aufwand, den der Patient -so finde ich- meiner Helferin mit einem kleinen freiwilligen Obolus von zwei Euro danken kann. Wenn ich den Patienten dahingehend informiere und er den Betrag an der Rezeption freiwillig hinterlegt, bin ich dann mit dem Recht und Gesetz in Konfrontation? Mein Hintergedanke ist, dem Patienten zu zeigen, dass dieses Heft ein ‘Dokument ’ist und er damit sorgsam umzugehen hat.“ |
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