01.06.2003 · Fachbeitrag · Recht
Kann der private Krankenversicherer Einsichtnahme in die Behandlungskartei verlangen?
| Gelegentlich versuchen Krankenversicherer, die Bezahlung von Krankenkosten von der vorherigen Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation abhängig zu machen. Dahinter steht der Verdacht, eine Behandlung könne nicht medizinisch notwendig bzw. übermäßig im Sinne der versicherungsvertraglichen Regelung des § 5 Abs. 2 MB/KK sein. Diese Vorschrift räumt dem Versicherer das Recht ein, seine Leistungen auf das medizinisch notwendige Maß zu begrenzen. In der Regel wollen die Versicherungen durch die Einsichtnahme die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch beratende Ärzte bzw. Zahnärzte überprüfen lassen, um die Versicherungsleistungen einzuschränken. |
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