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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Kann der Zahnarzt eine Rechnung im Nachhinein noch ändern?

    | Nach § 10 Abs. 1 GOZ wird die Vergütung des Zahnarztes fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine den Vorschriften entsprechende Rechnung erteilt worden ist. In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, ob diese dem Patienten übersandte Rechnung vom Zahnarzt im Nachhinein noch abänderbar ist. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: |