01.09.2000 · Fachbeitrag · Recht
Kann der Zahnarzt vom Patienten ein Ausfallhonorar verlangen, wenn er seinen Termin nicht einhält?
| Wenn der Zahnarzt in seiner Bestellpraxis einen Patienten zu einer bestimmten Zeit zur Behandlung einbestellt und dafür einige Stunden im Terminkalender reserviert, der Patient jedoch nicht zur Behandlung erscheint, kann der Zahnarzt mangels Alternativen nicht andere Patienten behandeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob dem Patienten ein Ausfallhonorar berechnet werden kann. |
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