· Fachbeitrag · Vergütung
Zeit ist Geld ‒ Rechtliches zum Thema Ausfallgebühr
von RAin, FA MedR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg, dr-schroeder.com
| Immer mehr Praxen berichten darüber, dass Termine entweder gar nicht oder sehr kurzfristig abgesagt werden. Eine Ersatzbelegung ist dann nicht mehr möglich. Dabei scheinen die Patienten, die sich terminuntreu verhalten, kein Bewusstsein für das dahinterstehende Problem zu haben ‒ die wirtschaftlichen Folgen für die Praxis. |
Bewusstsein der Patienten schärfen
Theoretisch sollte es selbstverständlich sein ‒ eine Dienstleistung, die der Patient in Anspruch genommen hat, muss er auch bezahlen. Ein Termin, der nicht in Anspruch genommen wird, wird rechtzeitig abgesagt. Soweit die Theorie. Im Praxisalltag sieht es leider gänzlich anders aus. Immer mehr Praxen klagen nicht nur über eine sinkende Zahlungsmoral, sondern zunehmend auch über sinkende Termintreue. Was tun, um Patienten für das Thema zu sensibilisieren und ggf. auch zu „erziehen“? Mit Patienten ist es oftmals ein wenig wie mit Kindern ‒ liebevolle Konsequenz führt zum Erfolg!
Von allein wird sich ‒ wie so oft ‒ leider nichts bewegen. Wenn Erinnerungen und Ermahnungen nicht zum Erfolg führen, hilft nur der wirtschaftliche Druck ‒ das Geld. Immer mehr Praxen sind deshalb dazu übergegangen, eine „Ausfallgebühr“ einzuführen. Diese Gebühr wird in der Regel dann eingefordert, wenn ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird. Dahinter stehen zwei Gedanken ‒ zum einen: Zeit ist Geld. Ein Termin kann in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden. Zum anderen soll Patienten mit dieser „Drohung“ mehr Termintreue „anerzogen“ werden. Es soll das Bewusstsein vermittelt werden, dass es überhaupt ein Problem für die Praxis darstellt, wenn Patienten sich nicht an ihre Termine halten.
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