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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Recht

    Modernisierung des Schuldrechts zum 1. Januar 2002: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    | Zum 1. Januar 2002 tritt das in Teilen geänderte - im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte - Schuldrecht in Kraft. Für die zahnärztliche Praxis dürften die neuen Regelungen hinsichtlich des Verzuges und der Verjährung zahnärztlicher Honorarforderungen interessant sein. Nachfolgend ein kurzer Abriss der relevanten Änderungen: |