01.07.2001 · Fachbeitrag · Recht
Unter welchen Voraussetzungen gilt das Zielleistungsprinzip in der GOZ?
| Bekanntlich behaupten Kostenerstatter immer wieder, einzelne Gebührenpositionen der GOZ seien nebeneinander nicht berechenbar, da die eine Leistung Bestandteil einer anderen sei und daher für diese Leistung eine Gebühr nicht berechnet werden könne. Diese Behauptung wurde insbesondere und wird auch heute noch in Bezug auf die GOZ-Nrn. 236/239 und 241 verbreitet. |
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