04.06.2008 | Untersuchungen
Gibt es eine Alternative zur GOZ-Nr. 001 bei totaler OK- und UK-Prothese?
Frage: „Ist bei Trägern von Totalprothesen im OK und UK statt der GOZ-Nr. 001 bei Palpation der Zunge und der Kiefergelenke auch eine andere Gebühr für eine vollständige Untersuchung abrechenbar?“
Antwort: Als weitere Möglichkeit kommt die Abrechnung der GOÄ-Nr. 6 für vollständige Untersuchungen in Betracht. Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 6 ist die vollständige körperliche Untersuchung, wobei beim stomatognathen System folgende Leistungen zum Inhalt der Gebührennummer gehören: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation.
Bei Patienten, die im Ober- und Unterkiefer Totalprothesen tragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 001 die erbrachte Leistung bzw. den diagnostischen Zweck zutreffend reflektiert. Da die GOZ-Nr. 001 ausdrücklich die Erhebung des Parodontalbefundes zum Leistungsinhalt hat und dieser für Patienten mit OK- und UK-Totalprothesen meist nicht primäres Ziel der Untersuchung ist, wäre die GOÄ-Nr. 6 in diesen Fällen sicher die geeignetere Position, da hier die Untersuchung des Organsystems im Vordergrund steht.
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