01.01.2004 · Fachbeitrag · Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ist eine Kostensteigerung als Begründung für die Erhöhung des Steigerungsfaktors zulässig?
| Nach § 5 Abs. 1 der GOZ bemisst sich die Höhe der Gebühr unter anderem nach dem Punktwert, der als Multiplikator dazu dient, aus den Punktzahlen für die einzelnen Leistungen den Gebührensatz zu erheben. Seit dem In-Kraft-Treten der GOZ in der Form vom 22. Oktober 1987 ist der Punktwert trotz stetiger allgemeiner Kostensteigerung vom Verordnungsgeber - der Bundesregierung - nicht angepasst worden. Dieser Sachverhalt veranlasste bereits im Jahr 2000 einen Zahnarzt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erheben. |
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