01.01.2005 | Zahnersatz
Abrechnung der Neuanfertigung von Sekundärteleskopen?
Frage: „Es sollen auf acht vorhandenen Primärteleskopkronen im Oberkiefer eine neue Modellgussprothese mit neuen Sekundärteleskopen angefertigt werden. Dazu benötige ich die abzurechnenden Leistungen (zahnärztlich und Labor).“
Antwort: Bei der beschriebenen Versorgung kommen zum einen die üblichen Leistungen für die Neuanfertigung einer Teilprothese und zum anderen Leistungen für die Neuanfertigung der Sekundärteile der Teleskopkronen zum Ansatz. Bezüglich des Letztgenannten können wir zum Beispiel auf einen Beschluss des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 6. März 1998 verweisen:
„Die GOZ-Pos. 508 kann unter den bei GOZ-Pos. 504/508 beschriebenen Voraussetzungen neben der GOZ-Pos. 510 berechnet werden. Wenn also das Sekundärteil einer in einer Brücke oder Prothese als Verbindungselement wirkenden Teleskopkrone erneuert werden muss, fällt die GOZ-Pos. 510 für die Leistung der Erneuerung des Sekundärteleskops, die GOZ-Pos. 508 für die erneute Herstellung der Verbindungsfunktion an.“
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