01.08.2007 | Zahnersatz
Abrechnung des Opakerns von Modellgussklammern?
Frage: „Wie rechne ich das Opakern von Modellgussklammern ab? Wir opakern die Klammern zahnfarben, damit diese im Frontzahnbereich nicht so stark sichtbar sind.“
Antwort: Das Opakern von Modellgussklammern ist eine private Leistung und nicht in der BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen) enthalten. Die BEB ist allerdings kein abschließendes Werk. Das heißt also, dass nicht alle zahntechnischen Einzelleistungen in dieses Verzeichnis aufgenommen wurden. Daher muss diese Leistung individuell kalkuliert und eigenständig aufgenommen werden. Dazu kann eine Leistung in der Hauptgruppe 5 (Metallverbindungen und Oberflächen-Beschichtungen) erfasst werden.
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 17 | ID 110130