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  • 01.02.2006 | Zahnersatz

    Empressinlay oder Empresskrone als Begründung für Steigerungsfaktor 3,5 ausreichend?

    Frage: „Ist die Begründung Empressinlaybzw. Empresskrone für einen Steigerungsfaktor 3,5 ausreichend und wo ist das nachzulesen?“  

     

    Antwort: Grundsätzlich gibt es keine eindeutigen Regeln und Vorschriften, nach denen eine Begründung abgefasst sein muss, um mit Sicherheit von einem Kostenerstatter – oder besser gesagt von einem ihrer Sachbearbeiter – anerkannt zu werden. Dabei zeigt die Erfahrung, dass die Begründung umso größere Chancen hat, anerkannt zu werden, je detaillierter sie ist, und – das ist das Entscheidende – je mehr sie auf den Einzelfall Bezug nimmt.  

     

    Kurz gesagt: Aus der Begründung sollte möglichst klar ersichtlich sein, dass die Leistungserbringung im speziellen Fall hinsichtlich Schwierigkeit und Zeitaufwand das Normalmaß überschritten hat. Da diese Forderung von der extrem knappen Begründung „Empresskrone“ kaum erfüllt wird, ist anzuraten, diese etwas ausführlicher und vor allem so zu formulieren, dass daraus der besondere Aufwand erkennbar wird.