05.08.2009 | Zahnersatz
Mehr Bereitschaft zur Zahnersatz-Versorgung durch erweiterte Gewährleistung
Vermehrt berichten Zahnarztpraxen über Patienten, die sich nach eingehender und zeitaufwendiger Diagnostik und Therapiegespräch(en) einen Heil- und Kostenplan (HKP) für Zahnersatz erstellen und die Zahnersatzversorgung dann doch nicht durchführen lassen. Durch telefonisches Rückfragen verschiedener Praxen konnte festgestellt werden, dass einige dieser Patienten noch warten wollten oder einfach noch unentschlossen sind. Im Wesentlichen kristallisierte sich in vielen Fällen eine Unsicherheit hinsichtlich der Kosten und der Haltbarkeit der zahnärztlichen Versorgung heraus. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen daher die erweiterte Gewährleistung als ein wichtiges Instrument zur Vertrauensbildung dar.
Patienten wollen Sicherheit
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe „test“ 3/2009 in dem Beitrag „Auf den Zahn gefühlt“ eine Umfrage bei 1100 Lesern zum Thema Zahnersatz ausgewertet. Auf die Frage „Welche Informationen haben Ihnen vor der Entscheidung für Zahnersatz gefehlt?“, haben 903 Teilnehmer wie folgt geantwortet. Mehrfachnennungen waren möglich.
Garantieansprüche beim Zahnersatz | 32 % |
Kostengünstiger Zahnersatz | 30 % |
Unabhängige Behandlungsangebote | 29 % |
Vor- und Nachteile verschiedener Materialien | 26 % |
Qualität der angebotenen Behandlung | 25 % |
Zuzahlungen der Krankenversicherung | 22 % |
Erläuterung der Heil- und Kostenpläne | 21 % |
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen | 21 % |
Behandlungen im Ausland | 20 % |
Spezialisierte Zahnärzte (z.B. Implantologen) | 14 % |
Zahnzusatzversicherungen | 14 % |
Finanzierungsmöglichkeiten | 13 % |
Am häufigsten blieb also die Frage zu Garantieansprüchen offen. Dies zeigt, wie wichtig ein klar strukturiertes, patientenorientiertes zahnärztliches Planungsgespräch für die Entscheidung des Patienten ist.
Gewährleistungsfristen im ZE-Bereich
Jeder Patient - gleich ob privat oder gesetzlich versichert - kann bei einer unzureichenden ZE-Versorgung bestimmte Ansprüche geltend machen.
Der Privatpatient
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