30.06.2009 | Zahnersatz
Mittels SDA-Technik befestigte Provisorien
Frage: „Für den folgenden Behandlungsfall bitte ich Sie um Unterstützung bei der Abrechnung: Befund: 15kw, 14 Implantat in der Einheilphase; Behandlung: 15-13 Langzeitprovisorium, 13 distaler Kunststoffflügel mit Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Befestigung. Was kann ich für den distalen Kunststoffflügel und die Befestigung berechnen?“
Antwort: Mit Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik befestigte Provisorien gab es bei Inkrafttreten der GOZ noch nicht. Es handelt sich also um eine Leistung, die nach 1988 zur Praxisreife gelangte. Aus diesem Grund rechtfertigt dies unserer Auffassung nach die Analogabrechnung im Sinne des § 6 Abs. 2 der GOZ. Als Analoggebühr ist dann eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung der GOZ zu wählen. Welche Gebühr dafür gewählt wird, muss also anhand der Praxisgegebenheiten individuell kalkuliert werden.