01.05.2006 | Zahnersatz
Wie kann die Aktivierung von Geschieben bzw. Gussklammern abgerechnet werden?
Frage: „Wir haben an der UK-Modellgussprothese eines Privatpatienten zwei Geschiebe und zusätzlich noch zwei Gussklammern aktiviert. Jetzt sind wir uns nicht sicher, welche GOZ-Nummern wir hierfür ansetzen können. Können Sie uns weiterhelfen?“
Antwort: Grundsätzlich stellen die von Ihnen geschilderten Leistungen „Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)“ dar. Hierfür ist einmal die GOZ-Nr. 525 anzusetzen, die das Aktivieren der beiden Gussklammern umfasst.
Das Aktivieren der Geschiebe ist zusätzlich berechenbar, und zwar unter der GOZ-Nr. 509 („Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselementes nach Nummer 508“). Diese Ziffer wird je Verbindungselement, im geschilderten Fall also zweimal angesetzt.
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