01.04.2008 | Zahnreinigung
Reinigung der Zähne neben einer Fissurenversiegelung nach Nr. 405 berechenbar?
Frage: „Kann neben einer Fissurenversiegelung die Reinigung der Zähne zusätzlich mit der GOZ-Nr. 405 berechnet werden?“
Antwort: In der Privatliquidation kann neben der GOZ-Nr. 200 (Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn) die Entfernung der weichen und harten Beläge zusätzlich mit der GOZ-Nr. 405 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren, je Zahn) berechnet werden.
Dies gilt allerdings nicht für Fissurenversiegelungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung, da in der Leistungsbeschreibung der Bema-Nr. IP 5 (Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn) die gründliche Beseitigung der weichen Zahnbeläge enthalten ist.
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