06.11.2009 | Zahntechnische Leistung
Umarbeitung einer Prothese zur Verbandplatte
Frage: „Wir haben die Prothese eines Kassenpatienten zu einer Verbandplatte umgearbeitet. Wie gestaltet sich die korrekte Abrechnung?“
Antwort: Die Umarbeitung von Prothesen zu Verbandplatten ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2700 (Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen - z.B. Verbandplatte, Pelotte - am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme) und wird einmal je Kiefer abgerechnet.
Die Abrechnung der Laborkosten ist nicht genau geregelt, somit kann es zu regionalen Unterschieden kommen, die bei Ihrer zuständigen KZV erfragt werden sollten. Wir empfehlen die Abrechnung folgender Leistungen:
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