06.04.2011 | Zahntechnische Leistungen
Gibt es in der GOZ eine Mindestgrenze für die Abrechnung der Desinfektion eines Abdrucks?
Frage: „Man darf in der GOZ die Desinfektion eines Abdrucks berechnen. Der Preis soll nach Aufwand und Stundensatz kalkuliert werden. Gibt es eine Mindestgrenze, wie hoch der Preis sein darf?“
Antwort: Bei „privaten“ zahntechnischen Arbeiten - Privatpatient oder andersartige Versorgung beim GKV-Patienten - kann die Desinfektion als zahntechnische Leistung nach der BEB-Nr. 0732 (Desinfektion) berechnet werden. Die Desinfektion hat eine Planzeit von 600. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Planzeit/100 x individueller Kostenminutensatz. Eine Unter- oder Obergrenze gibt es nicht.
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 17 | ID 143682