· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg: Beihilfe muss Kosten für transparente Zahnspangen übernehmen
von RA Michael Zach, Kanzlei für Medizinrecht, www.rechtsanwalt-zach.de
| Der Verwaltungsgerichtshof ( VGH) Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 31. Mai 2011 (Az: 2 S 191/11, Abruf-Nr. 112470 ) verlautbaren lassen, dass eine Sicherung der Okklusion mittels Einsatzes der Invisalign-Technik im konkreten Fall medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen war. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sah sich daraufhin gezwungen, die Kosten der Behandlung einschließlich sämtlicher Materialkosten zu tragen. |
Hintergrund
Das Invisalign-Verfahren ist zumindest seit 2006 auch in der Bundesrepublik Deutschland als Schulmedizin anerkannt und wird von privaten Krankenversicherungen nach entsprechender Einzelfallprüfung regelmäßig bezahlt - nicht zuletzt, weil viele Gerichte bereits einen Kostenerstattungsanspruch hierfür zubilligen (Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.03.2006, Az: 14 S 388/03; Landgericht Köln, Urteil vom 30.01.2008, Az: 23 O 239/05; Landgericht Lüneburg, Urteil vom 20.02.2007, Az: 5 O 86/06; Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2008, Az: 223 C 31469/07).
Der Fall und die Entscheidung
Der Beihilfeberechtigte beanspruchte für seinen minderjährigen Sohn Leistungen der PBeaKK für kieferorthopädische Maßnahmen gemäß einem kieferorthopädischen Behandlungsplan. Der Befund: Anomalie des progenen Formenkreises, Kopfbiss 23, 24, 33, 34, Kreuzbiss 24, 35, Wachstumsmuster vertikal, Weisheitszahnanlage röntgenologisch in allen Quadranten bereits feststellbar. Als Therapie wurde unter anderem die Sicherung der Okklusion mittels Einsatzes der Invisalign-Technik empfohlen.
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