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  • · Einwandbehandlung

    Präendodontischer Aufbau ‒ Kürzungen durch private Kassen widersprechen

    Bild: ©romaset - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Einer endodontischen Behandlung geht meist eine größere karies- oder traumabedingte Zerstörung der Zahnkrone voraus. Häufig sind von dieser Zerstörung auch die Außen- und/oder Innenwände der Zähne bzw. die Kontaktwände zu den Nachbarzähnen (Approximalwände) betroffen. Diese Umstände erfordern einen hohen Aufwand bei der Durchführung eines präendodontischen Aufbaus, was von privaten Kostenträgern häufig nicht berücksichtigt wird, weshalb eine Kürzung auf die Nr. 2180 GOZ erfolgt. Lesen Sie im Beitrag, wie Sie der Kürzung entgegentreten können. |

    Die Argumentation der Kostenträger

    Die folgende Formulierung wird Ihnen so oder ähnlich schon einmal begegnet sein: „Wir haben die Ziffer 2170a GOZ in die Ziffer 2180 GOZ umgewandelt. Hier wurde ein präendodontischer Aufbau gemacht. Dafür erkennen wir nur die Ziffer 2180 GOZ an.“

     

    Diese Kürzung des präendodontischen Aufbaus auf die Nr. 2180 GOZ ist weder unter fachlichen noch unter gebührenrechtlichen Aspekten korrekt. Die Nr. 2180 GOZ lautet: „Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone.“