· Fachbeitrag · Endodontie
Die Nrn. 2390 und 2440a GOZ im Fokus des PKV-Verbands: restriktive Erstattungspraxis droht
von Janine Schubert, BFS health finance GmbH, Dortmund
| Die Privatabrechnung endodontischer Behandlungen wirft immer wieder Fragen auf. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat sich in der Februarausgabe seiner Zeitschrift „PKV publik“ dem Thema „gebührenrechtliche Bewertung der Endodontie-Leistungen“ gewidmet. Insbesondere geht es um die Nrn. 2390 und 2440a GOZ. Deren Bewertung lässt künftig eine restriktive Erstattungspraxis erwarten. |
PKV-Bewertung betrifft viele endodontische Behandlungen
Bei der Nr. 2390 GOZ (Trepanation eines Zahnes) als selbstständige Leistung und der Analogberechnung der intrakoronalen/intrakanalären Diagnostik nach Nr. 2440a GOZ (Füllung eines Wurzelkanals) handelt es sich um typische Leistungen aus der Endodontie. Die folgende Tabelle zeigt eine entsprechende mögliche Abrechnung (strittige Leistungen sind fett gedruckt).
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GOZ | Leistung | Faktor | Euro |
2390 | Trepanation eines Zahnes | 2,3 | 8,41 |
2410 | Aufbereitung eines Wurzelkanals | 2,3 | 50,71 |
2440a | Intrakoronale und intrakanaläre Diagnostik entsprechend Füllung eines Wurzelkanals | 2,3 | 33,37 |
2400 | Elektrometrische Längenbestimmung | 2,3 | 9,05 |
2420 | Anwendung elektrophysikalischer-chemischer Methoden, je Kanal | 2,3 | 9,05 |
2430 | Medikamentöse Einlage | 2,3 | 26,39 |
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