· Fachbeitrag · Endodontische Leistungen
Wie kann man auf Erstattungsprobleme reagieren?
| Die GOZ 2012 wurde bei ihrer Novellierung im Bereich der Endodontie nahezu nicht geändert. Anerkannte und häufig praktizierte Verfahren wie die photodynamische Therapie, der präendodontische Aufbau, die Entfernung einer bestehenden Wurzelfüllung im Rahmen von Revisionsbehandlungen etc. sind auch in der aktuellen GOZ nicht zu finden. Diese Leistungen werden jedoch tagtäglich in deutschen Zahnarztpraxen erbracht. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um zeitaufwendige Verfahren, die selbstverständlich auch in der Honorierung ihren Niederschlag finden müssen. |
Empfehlungen von DGET, BZÄK und Beratungsforum
Durch die Neuregelung des § 6 Abs. 1 GOZ hat der behandelnde Zahnarzt die Möglichkeit, selbstständige und medizinisch notwendige Leistungen, die nicht in der GOZ oder GOÄ enthalten sind, als Analogleistungen in Ansatz zu bringen. Als Alternative besteht ansonsten bei schwierigen und zeitaufwendigen Wurzelkanalbehandlungen nur die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ mit dem Patienten zu treffen und somit ein Honorar oberhalb des 3,5-fachen Gebührensatzes zu vereinbaren.
Die DGET (Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und Traumatologie) hat kurz nach Inkrafttreten der GOZ 2012 eine Mitteilung zur Abbildung der endodontologischen Leistungen in der GOZ 2012 veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass spezielle oder auch neuere endodontologische Therapien oder Verfahren weiterhin in der GOZ fehlen und somit nur die Analogberechnung bleibt. Folgende Leistungen werden unter wissenschaftlichen Aspekten erläutert (Auflistung nicht abschließend): Entfernung von vorhandenen Wurzelfüllmaterialien aus dem Wurzelkanal; Entfernung eines Instrumentenfragments aus dem Wurzelkanal; Behandlung von Perforationen und weit offenem Apex.
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