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  • · Fachbeitrag · GOZ-Novelle

    „Klassische“ Erstattungsprobleme im Licht der neuen GOZ 2012: Was bleibt, was ist geklärt?

    | Mit Inkrafttreten der neuen GOZ 2012 und den damit verbundenen Änderungen bzw. Neuerungen sind einige altbekannte Streitpunkte entschärft oder beigelegt worden. In anderen Punkten wurden die Probleme nicht gelöst oder es wird aufgrund von neuen Interpretationsspielräumen zu neuen Erstattungsproblemen kommen. In diesem Beitrag betrachten wir daher bisherbekannte Problemschwerpunkte vor dem Hintergrund der neuen GOZ. |

    Ä3 nicht im Zusammenhang mit anderen Leistungen

    Ein Problemschwerpunkt war bislang immer die Berechnung der GOÄ-Nr. 3 im Zusammenhang mit anderen Leistungen. Dieses Problem gehört mitInkrafttreten der neuen GOZ der Vergangenheit an. Allerdings wurde dieser Punkt leider zulasten der Zahnärzteschaft geklärt, denn die GOÄ-Nr.  3 ist künftig nur noch einmal pro Behandlungsfall berechnungsfähig

     

    • als alleinige Leistung oder