· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Die neuen Beschlüsse des GOZ-Beratungsforums
von Erika Reitz-Scheunemann, www.Training-mit-Biss.de
| Im Jahr 2013 haben die BZÄK, der PKV-Verband und Vertreter der Beihilfe von Bund und Ländern die Einrichtung des Beratungsforums für Auslegungsfragen zur GOZ gegründet. Das Ziel ist es, einvernehmlich Beschlüsse zu strittigen gebührenrechtlichen Fragen zu fassen. Dies dient der Konfliktreduzierung in der Erstattung und letztlich auch der vertrauensvollen Beziehung zwischen Zahnarzt, Patient und Erstattungsstelle. Das Forum hat im Mai 2016 neue Beschlüsse (16 bis 21) gefasst, die hier vorgestellt werden. |
Wiedereingliederung andernorts angefertigter Provisorien
16. Die Wiedereingliederung (inklusive Säuberung, ggf. Wiederanpassung) andernorts angefertigter direkter oder laborgefertigter Provisorien ist analog zu berechnen. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2260 für angemessen.
Knochenresektion neben Extraktion
17. Neben Extraktionen ist die GOZ-Nr. 3230 dann gesondert berechnungs-fähig, wenn die Resektion aufgrund eigenständiger Indikation - nicht zur oder durch die Zahnentfernung notwendig - mit einem separaten, auf der Rechnung dokumentierten Operationszugang erbracht wird und es sich insofern um eine selbstständige Leistung handelt (in der Rechnung erläutern).
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