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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Implantatbehandlung bei GKV-Patienten: Beispiele für Ausnahmefälle

    von Susen Bause, ZMV, Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen

    | In besonders seltenen Fällen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Implantation. Dies ist von der Kostenübernahme zum Zahnersatz auf den Implantaten zu unterscheiden. Die Kostenübernahme für eine Implantation kann beispielsweise beantragt werden, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist. Die Krankenkasse wird den Antrag auf jeden Fall begutachten lassen und es ist ein Kostenvoranschlag auf GOZ-Grundlage zu erstellen. |

    Kostenübernahme: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

    Besonders schwere Fälle liegen vor:

    • bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, die ihre Ursache in Tumoroperationen, Entzündungen des Kiefers, Operationen infolge von großen Zysten (zum Beispiel große follikuläre Zysten oder Keratozysten), Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt, angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, ektodermale Dysplasien) oder Unfällen haben;