· Fachbeitrag · Kostenerstattung
So können Sie das Aufbereiten eines Wurzelkanals nach der GOZ-Nr. 2410 richtig begründen
von Ann-Kathrin Grieße, Bad Zwischenahn
| Immer wieder erlebt man in der Praxis, dass die Begründungen für das Überschreiten des 2,3-fachen Satzes bei der Liquidation nach GOZ-Nr. 2410 von den privaten Kostenerstattern moniert und Teile der Liquidation daher nicht erstattet werden. Das gilt auch für das erneute Berechnen der Position, deren Leistungsinhalt im Zuge einer endodontischen Behandlung durchaus mehrfach notwendig sein kann. |
Welche Informationen werden benötigt?
Ein Begründungskatalog kann die Arbeit bei der Nachbegründung erleichtern und im Vorfeld dazu führen, dass Erstattungsverweigerungen gar nicht erst auftreten. Da oftmals die Bereiche Abrechnung und Assistenz voneinander getrennt sind und der Alltag meist keine zeitnahe Rücksprache der beiden Abteilungen über die jeweiligen Behandlungsumstände ermöglicht, muss sich die Abrechnungsabteilung anderer Informationsquellen bedienen, um eine verständliche, nachvollziehbare und verifizierbare Begründung zu erstellen. Meistens erlaubt bereits die Regio, in der die endodontische Behandlung durchgeführt wird, Rückschlüsse auf die besonderen Umstände bei der Behandlung. Vor allem im Bereich der Sechser und Siebener besteht oft ein sehr geringes Platzangebot zur Gegenbezahnung, was wiederum das Positionieren der Instrumente erschwert. Dazu ein Beispiel:
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Bei der Aufbereitung der Wurzelkanäle an Ihrem Zahn 27 bestand ein überdurchschnittlich großer Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Zu Ihrer Gegenbezahnung im Unterkiefer war ein stark eingeschränktes Platzangebot, sodass das Positionieren der Aufbereitungsinstrumente erheblich erschwert war. Mit dem eingeschränkten Platzangebot lagen außerdem sehr stark eingeschränkte Sichtbedingungen vor, sodass die Aufbereitung Ihrer Kanäle insgesamt überdurchschnittlich schwierig und zeitaufwendig war. |
Im Unterkiefer in Regio der Sechser und Siebener kommt erschwerend hinzu, dass sich hier viel Flüssigkeit ansammelt, sodass die Trockenlegung - oft mit Unterbrechen der Behandlung - wiederholt werden muss. Weiteres Beispiel:
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Bei der Aufbereitung Ihrer Wurzelkanäle an Ihrem Zahn 36 bestand ein überdurchschnittlich großer Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Zum einen war das Platzangebot zur Gegenbezahnung 26 stark eingeschränkt, weshalb das Positionieren der Aufbereitungsinstrumente erschwert war. Zum anderen sammelte sich hier sehr viel Flüssigkeit, sodass die Behandlung zum Zwecke der wiederholten Trockenlegung mehrfach unterbrochen werden musste. |
Auch im Frontzahnbereich des Oberkiefers ist die Behandlung oft erschwert. Der Zugang zu den Kanälen erfolgt hier meist von lingual, sodass auch hier nicht selten unter erschwerter Erreichbarkeit und eingeschränkten Sichtbedingungen gearbeitet werden muss. Wenn dann noch eine eingeschränkte Mundöffnung vorliegt, ist das Aufbereiten eines Wurzelkanals im Frontzahnbereich des Oberkiefers Schwerstarbeit.
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Bei der Aufbereitung Ihres Wurzelkanals an Zahn 22 bestand ein überdurchschnittlich großer Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Der Zugang zum Wurzelkanal wurde von lingual geschaffen. Da Ihre Mundöffnung stark eingeschränkt war, geschah die Behandlung unter schwersten Sicht- und Platzbedingungen. Das Positionieren der Instrumente war erheblich erschwert. Die Behandlung musste mehrfach unterbrochen werden, um die Instrumente neu auszurichten. |
Patientenbezogene Begründungen
Hinweise für die erschwerten Behandlungsumstände sind häufig auch in den Gesundheitsangaben eines Patienten zu finden. So gibt es diverse Vorerkrankungen, die eine Behandlung erschweren. Angaben dazu finden sich in aller Regel in der Anamnese, dem Gesundheitsfragebogen der Patienten.
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Bei der Aufbereitung Ihres Wurzelkanals/Ihrer Wurzelkanäle an Zahn XY bestand ein überdurchschnittlich großer Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand, weil
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Der Idealfall: Begründungen der Dokumentation entnehmen
Im besten Fall sind die notwendigen Informationen über die besonderen Schwierigkeiten bei der Behandlung dokumentiert. Es folgen einige Beispiele für besondere Umstände bei der Aufbereitung von Wurzelkanälen.
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Bei der Aufbereitung Ihres Wurzelkanals/Ihrer Wurzelkanäle an Zahn XY bestand ein überdurchschnittlich großer Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand, weil
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Richtig begründen beim erneuten Ansatz der GOZ-Nr. 2410
Wenn ein Zahn durch das einmalige Aufbereiten der Wurzelkanäle nicht beschwerdefrei wird, ist der erneute Ansatz der Nr. 2410 gestattet. Dies muss in der Rechnung gesondert begründet werden, auch wenn der Schwellenwert von 2,3 nicht überschritten wird. Häufig sind spezielle Einstellungen in den Stammdaten der Praxissoftware notwendig, damit diese Begründungen dann auch beim Ansatz des 2,3-fachen Satzes in der Rechnung aufgeführt werden. Anderenfalls läuft man bei der Liquidation Gefahr, dass die eingegebene Begründung nicht in der Rechnung aufgeführt wird. Gerade wenn eine Zahnarztpraxis die Liquidation über ein Rechenzentrum oder eine Factoringgesellschaft abwickelt, werden Fehler in der Rechnung erst viel zu spät bemerkt. Folgende Begründungen bieten sich für die erneute Berechnung an.
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Die Aufbereitung Ihrer Wurzelkanäle/Ihres Wurzelkanals an Zahn ... musste in einer folgenden Sitzung erneut durchgeführt werden, weil
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