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  • 27.04.2018 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kostenerstattung

    Musterschreiben: GOZ-Nr. 6190 neben GOZ-Nrn. 8000 ff.

    Die Argumentation der Kostenerstatter, dass die GOZ-Nr. 6190 nicht neben funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen nach den GOZ-Nrn. 8000 ff. berechnungsfähig sei, ist weder unter gebührenrechtlichen noch unter medizinischen Aspekten korrekt. Sie können den Patienten bei seinen Erstattungsansprüchen mit der folgender Stellungnahme unterstützen.