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  • 31.03.2015 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    GOÄ-Auslagenersatz: Das Wichtigste im Überblick

    | Für bestimmte zahnärztliche Leistungen ist gemäß § 6 Abs. 2 GOZ der Zugriff auf die GOÄ möglich. Bei Anwendung der GOÄ sind die Vergütungen sowie der Ersatz von Auslagen nach den Bestimmungen der GOÄ zu berechnen. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte zum Auslagenersatz. |