· Fachbeitrag · Recht
Drohende Zahlungsunfähigkeit des Patienten vor Eingliederung des Zahnersatzes: Was tun?
von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg
| Wiederholt wurde von Zahnarztpraxen die Frage gestellt, ob endgültiger Zahnersatz eingegliedert werden muss, auch wenn schon vorher bekanntist, dass der Patient vielleicht gar nicht zahlen kann oder will. Mit dieser Rechtsfrage befasst sich der folgende Beitrag. |
Die Rechtsgrundlagen
Der Behandlungsvertrag des Zahnarztes mit dem Patienten ist ein Dienstvertrag. Er enthält die Vorleistungspflicht des Dienstleistenden, das heißt: Der Zahnarzt hat zunächst seine zahnärztliche Leistung zu erbringen, die dann aufgrund der Rechnungsstellung die Vergütungspflicht des Patienten auslöst. Vorschusszahlungen können vom Zahnarzt nicht eingefordert werden. Sie sind aber zumindest bei Privatbehandlungen mit dem Patienten vereinbarungsfähig, insbesondere im Hinblick auf zahntechnische Laborleistungen (siehe zum Beispiel Urteil des OLG München vom 11. Mai 1995, Az: 1 U 5547/94).
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