27.02.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Änderung des VVG: Patient kann schnelle Auskunft über die Höhe einer Kostenübernahme verlangen
| Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet. Damit haben Privatversicherte und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung nun einen Anspruch auf eine schnellere Vorabklärung über den Versicherungsschutz und ihr finanzielles Risiko bei einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten. Ein Polizist hatte diese Änderung initiiert. Er musste leidvoll erfahren, was es heißt, wenn sich eine Versicherung gegen eine Kostenzusage sperrt. Trotz diagnostizierter Kieferhöhlenentzündung und obwohl der medizinische Auskunftsdienst seiner PKV eine Spezialklinik für die Behandlung empfahl, ließ der Versicherer ihn anschließend „schmoren“. |
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