Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Analogabrechnung

    Abrechnung der subgingivalen Belagsentfernung

    | FRAGE: Aufgrund der nicht mehr delegierbaren GOZ-Nr. 4070/4075 berechnen wir diese nun als Analogposition mit dem Wortlaut aus der alten GOZ`88, da bei uns in der Prophylaxe die subgingivale Reinigung mit Bestandteil ist und die subgingivale Reinigung nicht im Leistungsinhalt der GOZ-Nr.1040 enthalten ist. Ist dies korrekt?“ |

     

    Antwort: Die GOZ-Nr. 1040 enthält nur die Entfernung supragingivaler und gingivaler Beläge. Die subgingivale Belagsentfernung ist in den GOZ-Nrn. 4070 und 4075 beschrieben, allerdings können diese Gebühren nur abgerechnet werden, wenn es sich um die chirurgische subgingivale Belagsentfernung handelt. Die nicht-chirurgische subgingivale Belagsentfernung zum Beispiel im Rahmen einer Prophylaxe ist in der GOZ nicht beschrieben, was die Analogabrechnung im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ rechtfertigt. An den Zähnen, bei denen neben der Zahnreinigung nach GOZ-Nr. 1040 noch subgingivale Beläge auf nicht-chirurgischem Weg entfernt wurden, ist die Analogleistung zusätzlich abrechenbar.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 16 | ID 34169200