· Fachbeitrag · Analogabrechnung
Wie rechne ich das Anlegen eines Kühlkissens ab?
| FRAGE: „Können Sie mir bitte sagen, wie das Anlegen eines Kühlkissens nach der neuen GOZ abgerechnet werden kann?“ |
ANTWORT: In der GOÄ steht für das Anlegen eines Kühlkissens die Nr. Ä530 >- Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung - zur Verfügung. Da dieser Bereich für den Zahnarzt nicht geöffnet ist, kann er dies nicht in Rechnung stellen. Somit stellt dies eine Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ dar.
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 18 | ID 35934510