· Fachbeitrag · Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Digitale Abformung in der gesetzlichen Kieferorthopädie
| FRAGE: „Ist die digitale Abformung jetzt auch neben KFO-Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung berechenbar?“ |
Antwort: Bereits zum 01.07.2023 ist ein G-BA-Beschluss in Kraft getreten, der die sog. Mehr- bzw. Zusatzleistungen im Zusammenhang mit KFO-Versorgungen in der GKV definiert. Ein neues Mehrkostenformular ist seit dem 01.07.2023 zwingend anzuwenden (online unter iww.de/s8062 ).
Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 1 | ID 50070211