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  • · Fachbeitrag · Kariesprophylaxe

    Abrechnung des Einbringens von Cervitec als Schutzlack?

    | FRAGE: „Wir berechnen für Cervitec die GOZ-Nr. 4025. Jetzt haben wir gelesen, man solle hierfür die Nr. 2000a berechnen. Was ist korrekt?“ |

     

    Antwort: Die Nr. 4025 ist für das Einbringen antibakteriell wirkender Substanzen in die Zahnfleischtasche gedacht. Wenn Sie Cervitec als Schutzlack zur Kariesprophylaxe verwenden, können Sie auch die Nr. 4025 berechnen - aber als Analoggebühr, weil Sie den tatsächlichen Leistungsinhalt ja nicht erbringen. Grundsätzlich können die derzeit kursierenden Analoglisten nur Vorschläge sein. Die Verantwortung für die korrekte Wahl der Analoggebühr liegt immer ausschließlich beim Zahnarzt selbst.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 15 | ID 35272770