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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Analoge Berechnung der nicht chirurgischen Belagentfernung

    | FRAGE: „Im Kommentar der BZÄK zur Nr. 4060 GOZ steht, dass die nicht chirurgische Belagentfernung analog berechnet werden kann. Was bedeutet das?“ |

     

    Antwort: Hier ist in der aktuellsten Version das Wort „subgingivale“ Belagentfernung ergänzt worden. Es handelt sich um die Nachkontrolle bzw. Nachreinigung nach der zuvor analog berechneten subgingivalen Belagentfernung, die ja nicht in der Nr. 1040 GOZ enthalten ist. Die Nachkontrollen der supragingivalen Belagentfernung nach den Nrn. 1040, 4050 und 4055 GOZ werden selbstverständlich über die Nr. 4060 GOZ berechnet.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 1 | ID 49549614