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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Berechnungsfähigkeit der GOÄ 3 und GOÄ 34?

    | FRAGE:Ein Leser wies ergänzend zu den Ausführungen auf Seite 4 in PA Nr. 3/2012 zur Ä 34 darauf hin, dass auch KFO-Behandlungen, welche fast immer mehrere Jahre dauern, ,lebensverändernd‘ sind. Die Besprechung des Spange-Tragens und die Auswirkungen zum Beispiel in der Schule und im sozialen Umfeld sind geradezu ein Paradebeispiel für die Abrechnung der Ä 34. Alternativ sei auch die Abrechnung der Position Ä 15 möglich. |

     

    Weiter führte der Leser an, dass die Ä 3 auch nach anderen Leistungen (zum Beispiel Röntgen, Gnathologie oder ähnliches) in „getrennter Sitzung“ durchgeführt werden könne. Die getrennte Sitzung müsse nicht zwangsweise an einem anderen Tag erfolgen, sondern könne im Anschluss an zum Beispiel Röntgenleistungen oder ähnliches erfolgen. „Getrennt“ sei die Sitzung deshalb, weil in fast allen Praxen Röntgen, Abdrücke und Funktionsanalyse in unterschiedlichen Räumen zu verschiedenen Zeiten stattfinden.“

     

    ANTWORT: Hinsichtlich der Berechnungsfähigkeit der Ä 34 im Rahmen einer KFO-Behandlung können wir die Auffassung des Leser nachvollziehen. In unserem Beitrag in PA Nr. 3/2012 handelte es sich ja lediglich um eine beispielhafte Aufzählung für die Berechnungsfähigkeit der GOÄ-Nr. 34.