· Fachbeitrag · Leserforum
Definition des Lückenschlusses
| FRAGE: „Wie ist der Lückenschluss genau definiert? Muss die Lücke komplett geschlossen sein? Ich habe den Fall, dass die Patientin im OK alle Zähne hat, im UK fehlen die Zähne 36 und 46. Die Lücken sind zu eng, um sie mit Zahnersatz zu versorgen. Kann ich hier den Zahn 37 bzw. 47 als Kassenleistung einer Wurzelkanalbehandlung unterziehen, obwohl der jeweilige 6er fehlt? Die 7er kippen etwas in die Lücke hinein, haben sie aber nicht komplett geschlossen.“ |
Antwort: Interessant ist in diesem Fall die Interpretation der Richtlinien zur Wurzelbehandlung beim Molaren. Bei Molaren ist neben den Regelbeispielen zu prüfen, ob andere Gründe für die Erhaltungswürdigkeit des Molaren und damit für die Durchführung von endodontischen Maßnahmen sprechen. Diese Verantwortung obliegt immer dem Behandler. In Ihrem Fall wäre die endodontische Maßnahme zum Erhalt der 7er gegeben, damit die Lücke zwischen den Zähnen 45/35 und 48/38 nicht noch größer wird und somit dann auch eine prothetische Lösung erforderlich wäre. Sollten die 8er nicht mehr vorhanden sein, stünde die Vermeidung der Freiendsituation im Vordergrund.