Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Entfernung des alten Wurzelstifts vor einer Endo-Revision

    | FRAGE: „Wie berechne ich bei einem gesetzlich versicherten Patienten die Entfernung des alten Wurzelstifts vor einer Endo-Revision?“ |

     

    Antwort: Der BEMA gibt nur die Berechnung der „ekr“ für die Entfernung eines abgebrochenen Wurzelstifts her. Somit dürfen Sie die Entfernung des nicht abgebrochenen Wurzelstifts nach Nr. 2300 GOZ mit dem Kassenpatienten vor Beginn der Behandlung privat gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbaren.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 1 | ID 49551473