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Entfernung eines Implantats
| FRAGE : „Wie berechne ich die Entfernung eines Implantats?“ |
Antwort: Hierfür ist die Nr. 3000 GOZ abzurechnen. Beim gesetzlich versicherten Patienten ist dies keine Kassenleistung, sondern hier kann nach einer vorherigen Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z ebenfalls die Nr. 3000 GOZ berechnet werden. Gleiches gilt für die Entfernung eines Implantats mittels Osteotomie (Nr. 3030 GOZ).
Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 1 | ID 49551787